Ende August 2017 trat das sog. „Gesetz zur effektiveren und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens“ in Kraft. Hierdurch wurden erhebliche Eingriffe in die StPO vorgenommen, die insbesondere für Beschuldigte durchaus nachteilig sein können. Die Wichtigsten werden im Anschluss vorgestellt, wobei die Auflistung nicht vollständig ist und Änderungen der Verfahrensregeln für die Hauptverhandlung nicht vorgestellt werden.